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SPIELBEDINGUNGEN EUROMILLIONEN

sowie Ergänzungsspielbedingungen “Österreich Bonus”

 

Diese Spielbedingungen gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 15.02.2022

 

PRÄAMBEL

Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten ebenso für die Online-Abwicklung in den Annahmestellen wie die Abwicklung über neue Medien (Internet, etc.) des gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12”.

Für die obligatorische Teilnahme an der zweiten Gewinnstufe „Österreich Bonus”, die ausschließlich in Österreich angeboten wird, gelten die im Anhang festgelegten Ergänzungsspielbedingungen.
Bei dem gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” handelt es sich um koordiniert organisierte Ausspielungen, die in den teilnehmenden Ländern unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen, Genehmigungen und Kontrollen, die für die teilnehmenden Lotterieveranstalter gelten, mit einem gemeinsamen Gewinnpool veranstaltet werden.
Zugangsbedingungen, Spielbedingungen und genaue Gewinnsummen können von Teilnehmerland zu Teilnehmerland variieren.
Die Teilnahmebedingungen des gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12”, die in anderen Teilnahmeländern veröffentlicht wurden, gelten nicht für jene Spielteilnehmer, die in Österreich an dieser Ausspielung teilnehmen. Jeder Spielveranstalter, der am gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” teilnimmt, trägt im Hinblick auf die Spielteilnehmer, die in seinem Spielgebiet teilgenommen haben, die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Abwicklung gemäß diesen Spielbedingungen.
Jeder Spielveranstalter haftet nur gegenüber den Spielteilnehmern und Gewinnern, die ihre Tipps (Wettscheine) bei ihm gekauft haben. Spielteilnehmer können Gewinnansprüche oder andere Ansprüche nur bei jenem Spielveranstalter oder dessen Vertreter/Erfüllungsgehilfen geltend machen, der dem Spielteilnehmer die Tipps (Wettscheine) verkauft hat oder mit dem der Spielteilnehmer den Spielvertrag abgeschlossen hat.
Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. kann gegenüber ihren Spielteilnehmern für die Teilnahme anderer Lotterieveranstalter an dem gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” nicht garantieren. Dies deshalb, da ein ausländischer Lotterieveranstalter, der am gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” teilnimmt, seine Teilnahme an einzelnen Runden oder im Hinblick auf die gesamte weitere Ausspielung zurückziehen oder von der Teilnahme ausgeschlossen werden kann. Sobald ein ausländischer Lotterieveranstalter nicht mehr am gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” teilnimmt, wird die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. ihre Spielteilnehmer hierüber durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ehestens informieren.
Durch die Beteiligung am gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” anerkennen die Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.

 

1. Gesetzliche Grundlage

1.1 Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des gepoolten „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” (im Folgenden „EuroMillionen” genannt) ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.

1.2 „EuroMillionen” im Sinne des Gesetzes ist eine Ausspielung, bei der ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen mehrerer Zahlen aus einer bestimmten Zahlenreihe annimmt und durchführt. Die gewinnenden Zahlen werden durch öffentliche Ziehung ermittelt. Die Gewinnsumme wird auf mehrere Gewinnränge aufgeteilt; alle Gewinne desselben Gewinnranges sind gleich hoch.

1.3 Der Betrieb der „EuroMillionen” ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.” (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft” genannt) ist gemäß der ihr vom Bund erteilten Konzession zur Durchführung der „EuroMillionen” berechtigt.

1.4 Für die Durchführung der „EuroMillionen” hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt. Durch die Beteiligung an den „EuroMillionen” erkennt der Teilnehmer diese Spielbedingungen an.

 

2. Gegenstand und Ziehung der „EuroMillionen”

2.1 Gegenstand der „EuroMillionen” ist die Voraussage von fünf Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 50 sowie zwei Zahlen aus einer kreisförmig angeordneten Zahlenreihe (Sternenkreis) 1 bis 12, die in einer „EuroMillionen” Runde (Runde) gezogen werden.

2.2 Die „EuroMillionen” Ziehung ist öffentlich und findet in einem der an „EuroMillionen” teilnehmenden Ländern unter Mitwirkung eines Ziehungsbeauftragten und neben der nationalen Ziehungsaufsicht unter Aufsicht eines, von allen Lotterieunternehmen bestellten, unabhängigen Wirtschaftsprüfers statt.

2.2.1 EuroMillionen Lotto „5 aus 50”: Die Ziehung der für die Rangermittlung maßgeblichen fünf Gewinnzahlen erfolgt durch eine Ziehung, bei der 50 mit den Zahlen 1 bis 50 beschriftete Kugeln in zehn Röhren der Zufuhrvorrichtung des Ziehungsgerätes (jeweils fünf Kugeln pro Röhre in aufsteigender Reihe) in ein Ziehungsgerät eingebracht werden und jeweils nach einem Mischvorgang fünf Gewinnzahlen nacheinander, dem Zufallsprinzip folgend, in eine Ablage ausgeworfen werden. Diese Ziehung kann auch auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

2.2.2 EuroMillionen Lotto „2 aus 12”: Die Ziehung der zwei Gewinnzahlen aus der kreisförmig angeordneten Zahlenreihe (Sternenkreis 1–12) erfolgt durch eine Ziehung, bei der zwölf Kugeln mit den Zahlen von 1 bis 12 wie beschrieben in ein Ziehungsgerät eingebracht werden und jeweils nach einem Mischvorgang zwei Gewinnzahlen nacheinander, dem Zufallsprinzip folgend, in einer Ablage ausgeworfen werden. Diese Ziehung kann auch auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

2.2.3 Die Ziehungen finden jeweils am Dienstag-Abend und Freitag-Abend in Gegenwart von Ziehungsbeauftragten und eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers (gemäß Punkt 2.2) statt.

2.2.4 Wenn zu obgenanntem Termin eine vollständige Ziehung des EuroMillionen Lotto „5 aus 50” oder des EuroMillionen Lotto „2 aus 12” nicht durchgeführt werden kann, so wird zum ehest möglichen Zeitpunkt entschieden, wann die Ziehung gemäß Punkt 2.2 durchgeführt wird. Dieser Termin wird den Spielteilnehmern bekannt gegeben und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gemacht.

2.2.5 Sollte eine der beiden Ziehungen während der Durchführung unterbrochen werden und infolge eines technischen Defektes am Ziehungsgerät nicht fortgesetzt werden können, so erstellt der jeweilige Ziehungsbeauftragte unter Aufsicht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers ein Protokoll der bisher gültig gezogenen Zahl(en) und führt analog der in den Punkten 2.2.1 und 2.2.2 genannten Bedingungen eine entsprechende Zusatzziehung durch. Im Falle einer Unterbrechung der Ziehungen gelten alle bis dahin gezogenen Kugeln als ermittelt.
Am Ende der Zusatzziehung werden sämtliche Gewinnzahlen der Ziehung vom jeweiligen Ziehungsbeauftragten sowie dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

2.2.6 Es sind ausschließlich die Ergebnisse der Ziehungen maßgebend, die vom jeweiligen Ziehungsbeauftragten sowie dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden und im Protokoll vermerkt sind, das von diesen erstellt und unterfertigt wurde.

2.3 Beteiligung an den „EuroMillionen” Für die Beteiligung am Spiel und die Abgabe von Tipps dürfen nur die von der Gesellschaft genehmigten Medien und von der Gesellschaft aufgelegten und zur Verfügung gestellten Wettscheine (Arbeitspapiere) oder von der Gesellschaft per Zufallsgenerator vergebenen Tipps (Quicktipp) verwendet werden.
Die Beteiligung an den „EuroMillionen” kann in nachfolgender Weise erfolgen:

2.3.1 „EuroMillionen” Wettscheine

2.3.1.1 Der „EuroMillionen” Wettschein enthält sieben Tipps bestehend aus je einem Zahlenfeld mit 50 Zahlenkästchen von 1 bis 50 sowie einer kreisförmig angeordneten Zahlenreihe (Sternenkreis) mit den Zahlen 1 bis 12, in welche die Voraussagen einzutragen sind. Er berechtigt zur Teilnahme an einer bzw. an bis zu zehn unmittelbar auf die Abgabe aufeinander folgenden „EuroMillionen” Runden. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.

2.3.1.2 Der „EuroMillionen” Systemschein weist ein Feld für die Auswahl des gewünschten Systems, bestehend aus Wahlzahlen für das Zahlenfeld und den Sternenkreis auf und berechtigt zur Teilnahme an einer bis zu 10 unmittelbar auf die Abgabe aufeinanderfolgenden „Euro- millionen” Runden. Er ermöglicht die Wahl zwischen 35 Vollvariations-systemen in abgekürzter Schreibweise. Zugelassen sind nur jene Systemvarianten, die von der Gesellschaft auf dem „EuroMillionen” Systemschein vorgesehen sind und die im „EuroMillionen” Systemplan erklärt werden. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.

2.3.1.3 Die Gesellschaft behält sich vor, bestehende Wettscheinarten außer Kraft zu setzen bzw. neue einzuführen.

2.3.2 Quicktipp
Neben der Verwendung eines Wettscheines (Arbeitspapieres) hat der Spielteilnehmer die Möglichkeit, per Zufallsgenerator vergebene Tipps (Quicktipps) bis zu einer Anzahl von Tipps, die pro Quittung maximal zwanzig Tipps beträgt, in der Dauer von einer bis zu zehn unmittelbar auf die Abgabe aufeinanderfolgenden „EuroMillionen” Runden zu spielen.
Weiters hat der Spielteilnehmer die Möglichkeit, per Zufallsgenerator vergebene Tipps (Quicktipps) für die „EuroMillionen” Systemspielteilnahme gemäß dem „EuroMillionen” Systemplan, in der Dauer von einer bis zu zehn unmittelbar auf die Abgabe aufeinanderfolgenden „EuroMillionen” Runden zu spielen.

2.3.3 Sonstige Medien

2.3.3.1 Darüber hinaus kann die Beteiligung an den „EuroMillionen” über die in den jeweiligen elektronischen Medien (z.B. Internet) angebotenen Spielteilnahmemöglichkeiten der Gesellschaft erfolgen. 2.3.3.2 Die Gesellschaft ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, bestehende technische Medien zur Spielteilnahme außer Kraft zu setzen und neue technische Medien anderer Art zur Spielteilnahme in Kraft zu setzen.

2.4 Rangermittlung „EuroMillionen”

2.4.1 Die Beteiligung am Spiel erfolgt mittels der genannten Wettscheine (Arbeitspapiere) bzw. Quicktipps sowie den von der Gesellschaft genehmigten elektronischen Medien. Die Bestätigung der Spielteilnahme erfolgt im Falle der Online-Abwicklung in den Annahmestellen über eine gesondert ausgedruckte Quittung, die dem Spielteilnehmer ausgefolgt wird.
Bei Teilnahme über elektronische Medien erfolgt die Eingabe bzw. Übermittlung der Tipps durch den Spielteilnehmer auf dem hiefür vorgesehenen elektronischen Weg, wobei der Spielteilnehmer auch hier selbstgewählte Tipps und/oder Quicktipps abgeben kann; eine Quittung wird dem Spielteilnehmer im Fall der Beteiligung über elektronische Medien nicht gesondert ausgestellt, er erhält jedoch eine elektronisch übermittelte Quittungsnummer, um die Daten seiner Spielteilnahme nachzuvollziehen und abfragen zu können.

2.4.2 Die Anzahl der in einem Tipp richtigen Voraussagen der fünf Gewinnzahlen aus fünfzig sowie der zwei Gewinnzahlen aus zwölf (Sternenkreis) bestimmt den Rang der Wette. Die Auslosung der für die Rangermittlung maßgeblichen Gewinnzahlen erfolgt durch eine Ziehung gemäß Punkt 2.2.1 und 2.2.2.

2.4.3 An der Rangermittlung einer „EuroMillionen” Runde nehmen die bei der Gesellschaft sowie bei den in die Poolung einbezogenen Gesellschaften im Ausland eingelangten und den Spielteilnehmern entsprechend den Spielbedingungen bestätigten Daten teil.

2.4.4 In die dreizehn Gewinnränge gelangen all jene Teilnehmer, die in einem Tipp die folgende Anzahl von Gewinnzahlen richtig getippt haben:

Gewinnrang Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 50 Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 12 (Sternenkreis)
1. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
2. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
3. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahlen
4. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
5. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
6. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
7. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahlen
8. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
9. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
10. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahlen
11. Rang 1 richtige Gewinnzahl 2 richtige Gewinnzahlen
12. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
13. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahlen

2.4.5 Die Rangermittlung der jeweiligen Runde erfolgt generell am Dienstag bzw. am Freitag. Handelt es sich dabei jedoch um einen Feiertag oder sprechen sonstige schwerwiegende Gründe dafür, kann die Gesellschaft die Rangermittlung auf den ehest möglichen Zeitpunkt verschieben.

2.5 Gewinnermittlung „EuroMillionen”
Die Gewinnausschüttung beträgt 50 % der Einsätze.

2.5.1 EUR 1,10 der im Inland sowie in dem in eine Poolung einbezogenen Ausland geleisteten Preise pro Tipp (gemäß Punkt 7.) einer Runde, welche von den Spielveranstaltern in den gemeinsamen Gewinnpool eingebracht werden, zuzüglich der auf die von der Gesellschaft dotierten Tipps entfallenden Beträge werden als Gewinnsumme auf die Gewinnränge sowie den so genannten „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) aufgeteilt.

2.5.2 Die Aufteilung der Gewinnsumme auf die dreizehn Gewinnränge sowie den „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) geschieht folgendermaßen:

  • 1. Rang + Gewinngarantietopf wie nachfolgend beschrieben = 60,0 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 2. Rang = 2,61 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 3. Rang = 0,61 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 4. Rang = 0,19 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 5. Rang = 0,35 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 6. Rang = 0,37 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 7. Rang = 0,26 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 8. Rang = 1,30 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 9. Rang = 1,45 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 10. Rang = 2,70 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 11. Rang = 3,27 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 12. Rang = 10,30 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme
  • 13. Rang = 16,59 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme

Der sogenannte „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) und der erste Gewinnrang werden jeweils mit einem variablen Prozentsatz dotiert. Die Aufteilung der 60 v. H. der „EuroMillionen” Gewinnsumme auf „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) und ersten Gewinnrang erfolgen gemäß nachstehender Tabelle:

Ziehungen im Zyklus Prozentsatz zur Dotierung des 1. Gewinnranges (5+2) Prozentsatz zur Dotierung des "Gewinngarantietopfes"
Von Ziehung 1 bis einschließlich Ziehung 5 in einer Jackpot-Ziehungs- periode (sofern es dazwischen nicht einen garantierten „Superpot” oder eine „Super draw” gibt – siehe nachstehend unter „Ausnahmen”.) 50% 10%
Von Ziehung 6 bis zur letzten Ziehung in dieser Ziehungsperiode (eine Ziehungsperiode endet, wenn der Jackpot gewonnen wurde bzw. ein „Roll down” gemäß Pkt. 2.5.7 erfolgt.) 42% 18%
„Ausnahmen”: 1) Beginnend mit einer „Superpot”- Ziehung und endend mit der letzten Ziehung dieser Ziehungsperiode oder 2) im Falle einer „Super draw” 42% 18%

Der „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) wird zur Aufdotation eines oder mehrerer Gewinnränge bestimmter Runden (Sonderdotation) nach freiem Ermessen der Gesellschaft sowie der Gesellschaften des in eine Poolung einbezogenen Auslands herangezogen.
Ebenso wird der „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) zur Aufdotierung eines oder mehrerer Gewinnränge einer als solchen gesondert bezeichneten und angekündigten „Super draw” (eine EuroMillionen-Ziehung mit garantierter Mindestgewinnsumme bzw. Aufdotation der Gewinnsumme) verwendet. Wird anlässlich derartiger „Super draw” kein Gewinn im ersten Rang erzielt, so wird – ungeachtet der Regelungen in Punkt 2.5.4 – die gesamte Dotation dieses Ranges dem nächst niedrigeren Gewinnrang der selben Runde, in dem ein Gewinn erzielt wurde, zugeschlagen („Roll down”).
Des Weiteren wird der „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) zur Aufdotierung eines oder mehrerer Gewinnränge eines als solchen gesondert bezeichneten und angekündigten „Superpots” (eine EuroMillionen-Ziehung mit garantierter Mindestgewinnsumme bzw. Aufdotation der Gewinnsumme) verwendet. Wird anlässlich eines derartigen „Superpots” kein Gewinn im ersten Rang erzielt, so wird gemäß Punkt 2.5.4 die gesamte Gewinnsumme dem gleichen Rang der nächstfolgenden Runde zugeschlagen (Jackpotprinzip).
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass keine Mittel aus dem „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) für „Super draws” oder „Superpots” verwendet werden, wenn die Jackpot-Gewinnsumme (d.h. der Betrag, der für Gewinner im ersten Rang zur Verfügung stünde, wenn die Ziehung kein „Super draw” bzw. kein „Superpot” wäre) gleich oder höher als die garantierte Mindestgewinnsumme ist.
Des Weiteren wird der „Gewinngarantietopf” (Prize Guarantee Fund) zur Dotierung der Gewinne jeder als solcher gesondert bezeichneter und angekündigter „MillionenRegen”-Ziehungen verwendet. Für diese Ziehung oder Serie von Ziehungen gilt das Folgende:
Jedem teilnehmenden „EuroMillionen”-Tipp wird für die Teilnahme an der koordiniert organisierten Lotterie „MillionenRegen” eine einmalige Losnummer automatisch zugewiesen und auf der Quittung angedruckt; für diese Losnummer ist kein zusätzlicher Einsatz zu entrichten.
Es findet zusätzlich eine Verlosung der Gewinne statt und die Gewinner der Verlosung werden nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnehmenden Losnummern der koordiniert organisierten Lotterie „MillionenRegen” bestimmt, wobei die Gewinne auf jene Spielteilnehmer entfallen, deren einmalige Losnummer einer der gezogenen „MillionenRegen”-Nummern entspricht.

2.5.3 Der Gewinn in einem Gewinnrang schließt den Gewinn mit demselben Tipp in einem niedrigeren Gewinnrang aus. Liegen mehrere richtige Tipps im gleichen Rang vor, so wird die Gewinnsumme dieses Ranges zu gleichen Teilen auf die gewinnberechtigten Tipps aufgeteilt. Einzelgewinne werden auf den nächsten 10-Cent-Betrag abgerundet.

2.5.4 Wird im ersten Rang kein Gewinn ermittelt, so wird die gesamte Gewinnsumme dem gleichen Rang der nächstfolgenden Runde zugeschlagen (Jackpotprinzip).

2.5.5 Die Jackpot-Gewinnsummen des jeweils ersten Gewinnranges steigen so lange, bis die sogenannte Abflussobergrenze („flow-down cap”) erreicht wird. Diese Abflussobergrenze („flow-down cap”), bis zu der die Gewinnsumme des ersten Ranges anwächst, beträgt EUR 200 Mio. Jedes Mal, wenn die Jackpot-Gewinnsumme die festgelegte Abflussobergrenze erreicht, erhöht sich diese für alle nachfolgenden Jackpot-Ziehungsperioden um EUR 10 Mio., bis zu einem maximalen Betrag von EUR 250 Mio.
Die maximale Gewinnsumme, die für Gewinne im 1. Rang zur Verfügung steht, wird mit der Abflussobergrenze („flow-down cap”) festgelegt.

2.5.6 Jede die Abflussobergrenze („flow-down cap”) übersteigende Gewinnsumme des ersten Ranges, wird der Gewinnsumme des nächst niedrigeren Gewinnranges derselben Runde zugeschlagen.

2.5.7 Erreicht die Jackpot-Gewinnsumme bei vier aufeinander folgenden Ziehungen die Abflussobergrenze („flow-down cap”) und gibt es bei diesen Ziehungen keinen Gewinner im ersten Rang, so bildet der Betrag der Abflussobergrenze die Gewinnsumme des ersten Ranges der jeweiligen Ziehung. Wird in der nächstfolgenden (fünften) Runde ebenfalls kein Gewinn im ersten Rang erzielt, so wird die Gewinnsumme des ersten Ranges der Gewinnsumme des nächstniedrigeren Gewinnranges derselben Runde, in dem ein Gewinn erzielt wurde, zugeschlagen („Roll down”).

2.5.8 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abflussobergrenze jederzeit nach Einigung mit den Teilnehmerländern und mit Genehmigung des Bundesministers für Finanzen neu festzusetzen und den Spielteilnehmern geeignet bekanntzugeben.

2.5.9 Wird in einem Rang der Ränge 2 bis 12 kein Gewinner ermittelt, so wird die Summe dieses Ranges dem nächst niedrigeren Gewinnrang derselben Ziehung zugeschlagen.

2.5.10 Falls kein Gewinn im dreizehnten Rang vorliegt, wird diese Gewinnsumme dem ersten Rang der darauf folgenden Ziehung zugeschlagen.

2.5.11 Die Gewinnermittlung der jeweiligen Runde erfolgt generell am Dienstag bzw. am Freitag. Handelt es sich dabei jedoch um einen Feiertag oder sprechen sonstige schwerwiegende Gründe dafür, kann die Gesellschaft die Gewinnermittlung auf den ehest möglichen Zeitpunkt verschieben.

 

3. Eintragungen auf den Wettscheinen

3.1 Bei der Online-Abwicklung von „EuroMillionen” in den Annahmestellen und Verwendung der als Arbeitspapiere von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Wettscheine hat der Teilnehmer an den „EuroMillionen” auf dem als Arbeitspapier geltenden Wettschein in jedem Zahlenfeld, mit dem er sich an einer Runde bzw. an bis zu zehn aufeinander folgenden Runden beteiligen will, fünf beliebige Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 50 sowie zwei beliebige Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 12 (Sternenkreis) vorauszusagen und deutlich zu markieren.

3.2 Die Markierung auf dem Wettschein (Arbeitspapier) muss ausschließlich mit Kugelschreiber in schwarzer oder blauer Farbe erfolgen. Markierungen in anderen Farben (insbesondere in Rot oder Grün), die aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht erfasst werden können, sind nicht zulässig. Die Markierung muss durch Kreuze (X) erfolgen, die jeweils innerhalb eines Kästchens zu liegen haben.
Auf „EuroMillionen” Systemscheinen hat der Teilnehmer, je nach Systemwahl, die entsprechende Anzahl von Zahlen im Zahlenfeld und im Sternenkreis – wie im „EuroMillionen” Systemplan beschrieben – zu markieren.

3.3 Es werden nur eindeutig lesbare Markierungen gewertet. Bei mangelhaften Eintragungen bei einer Spielteilnahme mittels eines Wettscheines (Arbeitspapieres) gemäß Punkt 2.3.1 hat entweder eine Rückgabe des Wettscheines zur händischen Korrektur durch den Spielteilnehmer oder aber eine Korrektur über die in der Online-Annahmestelle befindlichen technischen Einrichtungen nach Wunsch des Spielteilnehmers durch Ansage oder auch durch automatische Ergänzung über Zufallsgenerator oder programmgemäße Kürzung zu erfolgen.
Eine Korrektur von Quicktipp-Spielteilnahmen ist ausgeschlossen.
Bei fehlender Markierung der Spieldauer wird der Spielvertrag für die Dauer einer Runde abgeschlossen.
Ein Rechtsstreit darüber ist ausgeschlossen.

3.4 Der Teilnehmer hat auf dem Wettschein (Arbeitspapier) alle Eintragungen an den hierfür vorgesehenen Stellen gut leserlich vorzunehmen, wobei die Eintragungen keine Korrekturen (z.B. Radierungen, Ausbesserungen und/oder Überschreibungen) aufweisen dürfen.

 

4. Online-Quittung

4.1 Nach Einlesen des Wettscheines (Arbeitspapieres) oder Abgabe eines Quicktipps in einer Online-Annahmestelle erhält der Spielteilnehmer eine gesonderte Online-Quittung, auf der die von ihm gespielten Tipps unter Angabe der jeweiligen Zahlen aufscheinen. Diese Online-Quittung ist im Falle der Online-Abwicklung in den Annahmestellen der Spielbeteiligung der einzige Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.
Auf der Online-Quittung selbst ist ein Code aufgebracht, der wesentlicher Bestandteil der Online-Quittung ist und die Zuordenbarkeit der Online-Quittung zu den gespielten Daten im Online-System technisch gewährleistet.
Im Falle der Online-Abwicklung dienen nur Online-Quittungen, auf denen der Code einwandfrei zu identifizieren ist, zum Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.

 

5. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag

5.1 Teilnahme über Online-Annahmestellen

5.1.1 Wer den Spielbedingungen entsprechend seine Tipps abgibt, den Preis von EUR 2,50 pro Tipp entrichtet, hierin enthalten EUR 0,30 pro Tipp für die 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus”, (außer in den Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratistipps zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch die Online-Annahmestelle und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungseinrichtungen an die Gesellschaft übermittelt wurden und eine diesbezügliche Online-Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme an der Runde berechtigt.
Für die Teilnahme an zwei bis zehn Spielrunden ist der zu entrichtende Preis pro Tipp mit der Anzahl der Runden zu multiplizieren.
Zur Verfügung gestellte Gratistipps dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.

5.1.2 Der Spielvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft gilt als abgeschlossen, wenn die Daten des Wettscheines (Arbeitspapieres) bzw. Quicktipps über die in der Online-Annahmestelle befindlichen technischen Einrichtungen bei der Gesellschaft einlangen, entsprechend gesichert und auswertbar sind, sowie durch Ausdruck und Ausfolgung der Online-Quittungen bestätigt sind. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag auf dem Weg der Online-Annahmestellen nicht zustande.

5.2 Teilnahme über elektronische Medien

5.2.1 Bei einer Spielteilnahme über die von der Gesellschaft vorgesehenen elektronischen Medien wird keine Quittung ausgestellt und wird der Spielvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn das Anbot des Spielteilnehmers durch Setzung des jeweiligen Spielaktes (Abgabe seiner Tipps bzw. mittels Quicktipp) bzw. durch ein aktiviertes Wettscheinabonnement auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg bei der Gesellschaft einlangt, durch Abbuchung des Spieleinsatzes vom elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers angenommen wird, entsprechend gesichert und auswertbar ist. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag nicht zustande. Nach Setzung des Spielaktes erhält der Spielteilnehmer eine auf elektronischem Wege übermittelte Quittungsnummer. Von der Gesellschaft wird für jeden Spielteilnehmer gesondert ein Transaktionsprotokoll geführt.

5.2.2 Ein Wettscheinabonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Spielteilnehmer unter Einhaltung einer Frist von einer Woche auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg aufgekündigt werden. Die periodische Bezahlung des Wettscheinabonnements erfolgt gesondert mit den dafür seitens der Gesellschaft vorgesehenen Zahlungsformen. Es nehmen nur jene Wettscheinabonnements an den Ziehungen bzw. Gewinnermittlungen teil, die rechtzeitig vom Spielteilnehmer bezahlt wurden.

5.3 Die Spielteilnahme kann anonym erfolgen.

 

6. Online-Annahmestellen

6.1 Eine Online-Annahmestelle ist eine für die sofortige Datenübermittlung der per ausgefülltem Wettschein oder Quicktipp gespielten Tipps eines Spielteilnehmers nach Vorgaben der Gesellschaft mit technischen Einrichtungen ausgestattete Annahmestelle.

6.2 Die Übermittlung von Daten aus Wettscheinen (Arbeitspapieren) und Quicktipps und die Weiterleitung der vom Teilnehmer entrichteten Wetteinsätze an die Gesellschaft erfolgt über die Online-Annahmestellen.

6.3 Die Teilnahme an der jeweiligen Runde wird von den Online-Annahmestellen vermittelt. Vertragliche Beziehungen zwischen den Teilnehmern und den Online-Annahmestellen bzw. der Gesellschaft hinsichtlich des Ausfüllens eines Wettscheines (Arbeitspapieres) sind ausgeschlossen, selbst wenn der Teilnehmer den Online-Annahmestellen das Ausfüllen des Wettscheines (Arbeitspapieres) oder die Abgabe von Tipps über technische Einrichtungen (Quicktipp) überlässt.

6.4 Die Online-Annahmestellen sind nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit sowie die Ordnungsmäßigkeit der Daten aus dem Wettschein (Arbeitspapier) der Teilnehmer zu prüfen; sie haften jedoch der Gesellschaft für die Entrichtung jener Wetteinsätze, die aus den angebrachten Markierungen resultieren.

6.5 Das Tätigwerden der Online-Annahmestelle zur Übermittlung der Daten an die Gesellschaft entbindet die Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Spielbedingungen.

7. Wetteinsätze und Registrierung

7.1 Der Einsatz pro EuroMillionen Tipp beträgt EUR 2,20 für Gebiete innerhalb der Eurozone (und in allen teilnehmenden französischen Überseeterritorien) oder der ungefähre Gegenwert von EUR 2,20 in allen Gebieten, die nicht der Eurozone angehören. Alle Spielveranstalter haben EUR 1,10 pro Einsatz an den gemeinsamen Gewinnpool abzuführen.

7.2 Ein grenzüberschreitendes Einsammeln von Einsätzen und die Auszahlung von Gewinnen aufgrund von Einsätzen, die nicht bei der Gesellschaft, sondern bei anderen an der Poolung teilnehmenden Lotterieveranstaltern getätigt wurden, ist unzulässig.

7.3 Für je einen Tipp hat der Teilnehmer den Preis von EUR 2,50, hierin enthalten EUR 0,30 für die 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus“, zu entrichten, wobei EUR 2,20 den Preis für je einen EuroMillionen Tipp darstellen, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 1,639 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von EUR 0,561 zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 50% des Preises pro Tipp.

7.4 Die Entrichtung des vorgeschriebenen Preises pro Tipp (Wetteinsatz und Verwaltungskostenbeitrag) ist dem Teilnehmer von der Online-Annahmestelle durch Ausstellen einer mit dem Code versehenen Online-Quittung (Einsatzbestätigung) bzw. bei Spielteilnahme über elektronische Medien direkt durch die Gesellschaft mittels einer auf elektronischem Wege übermittelten Quittungsnummer zu bestätigen.

7.5 Die ordnungsgemäß erfolgte Ausstellung und Übergabe einer mit dem Code versehenen Online-Quittung in der Online-Annahmestelle bzw. einer elektronisch übermittelten Quittungsnummer ist Bedingung für die Teilnahme und die Weiterbehandlung der Daten.

7.6 Der Teilnehmer trägt die Gefahr für die ordnungsgemäße Einsatzbestätigung und die Richtigkeit der bestätigten Daten.

 

8. Annahmeschluss

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses bestimmt die Gesellschaft.

 

9. Teilnahme von Daten

9.1 Die Daten aus Wettscheinen oder Quicktipps sind von den Online-Annahmestellen mittels der von der Gesellschaft vorgegebenen technischen Einrichtungen an die Gesellschaft zu übermitteln, die Daten aus elektronischen Spielteilnahmen werden direkt durch die Spielteilnehmer auf dem jeweils hierfür vorgesehenen elektronischen Weg an die Gesellschaft übermittelt.

9.2 Sämtliche Daten müssen der Gesellschaft so rechtzeitig übermittelt werden, dass sie an der Einsatzermittlung der jeweiligen Runde gemäß Punkt 10. teilnehmen können. Daten, die nach dem jeweiligen Annahmeschluss bei der Gesellschaft einlangen, gelten erst in der darauf folgenden Runde als gespielt.

9.3 Daten, die nicht über die in den Online-Annahmestellen vorhandenen vorgegebenen technischen Einrichtungen oder auf elektronischem Wege bei der Gesellschaft einlangen und für die bei der Gesellschaft ein Spielvertrag daher nicht zustande kommt, nehmen an der Einsatz- und Gewinnermittlung nicht teil.

9.4 Quittungsdaten bzw. elektronisch durch Quittungsnummer bestätigte Daten, die zwar zeitgerecht und unter Leistung des fälligen Preises pro Tipp an die Online-Annahmestellen oder durch Abbuchung des Preises vom elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers bei der Gesellschaft einlangen, aber aus Gründen, die bei den in der Poolung verbundenen Partnern der Gesellschaft liegen bzw. nicht von der Gesellschaft verschuldet werden, nicht an der Einsatz- und Gewinnermittlung einer Runde teilnehmen können, berechtigen die Spielteilnehmer ausschließlich zur Rückerstattung des geleisteten Preises pro Tipp innerhalb der in Punkt 11.2.7 genannten Frist.

9.5 Die Online-Annahmestelle sowie die Gesellschaft können die Annahme von Daten jederzeit aus wichtigen Gründen verweigern.

 

10. Einsatzermittlung

10.1 Die Gewinnsumme einer EuroMillionen Runde beträgt 50 % der durch Multiplikation der Anzahl der EuroMillionen Tipps aufgrund der bei der Gesellschaft sowie den Betreibern der „EuroMillionen“ in dem in die Poolung einbezogenen Ausland eingelangten Daten mit dem Preis je Tipp (EUR 2,50, hierin enthalten EUR 0,30 für die 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus“), unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft dotierten Gratistipps.

10.2 Werden vom Teilnehmer auf dem Wettschein (Arbeitspapier) Tipps freigelassen, werden beispielsweise nur die Tipps 1, 3, 5 etc. mit Markierungen versehen, so gelten die dazwischen liegenden Tipps (das heißt 2, 4 etc.) als nicht gespielt, es werden nur die tatsächlich gespielten Tipps verrechnet.
Ebenso gelten Tipps als nicht gespielt, wenn vom Teilnehmer weniger als drei Markierungen pro Tippfeld (Arbeitspapier) vorgenommen werden.

10.3 Die Einsatzermittlung der jeweiligen Runde erfolgt durch die Gesellschaft sowie die Betreiber der „EuroMillionen” in dem in die Poolung einbezogenen Ausland nach Annahmeschluss, sofern deren Daten spielbedingungskonform eingelangt, gespeichert und verarbeitet sind.

 

11. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist bei Online-Spielbeteiligungen sowie aus Spielbeteiligungen auf elektronischem Weg

11.1 Gewinnansprüche bestehen ausschließlich im Land der Teilnahme, bei Online-Abwicklung von „EuroMillionen” in den Annahmestellen nur aufgrund der Quittung bzw. bei Spielteilnahme auf elektronischem Weg aufgrund der elektronisch übermittelten Daten samt zentralseitig vergebener Quittungsnummer.

11.2 Geltendmachung von Gewinnen bei Online-Spielbeteiligungen

11.2.1 Die Gewinneinlösung aufgrund einer Online-Quittung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Online-Quittung zum Nachweis der Gewinnberechtigung und bei Kleingewinnen gemäß Punkt 11.2.3 ohne Identitätsüberprüfung. Die Online-Quittung wird von der auszahlenden Stelle (Annahmestelle, Großgewinnauszahlungsstelle) dem Spielteilnehmer nach Gewinnauszahlung wieder ausgefolgt.
Bei Gewinneinlösung durch das Kunden-Service-Center der Gesellschaft verbleiben die Gewinnanforderungen samt angeschlossenen Quittungen bei der Gesellschaft.

11.2.2 Aus einer Online-Quittung kann nur dann ein Gewinnanspruch hergeleitet werden, wenn die Daten auf der Online-Quittung mit den bei der Gesellschaft eingelangten Daten übereinstimmen und auf der Online-Quittung der Code einwandfrei erkennbar ist.

11.2.3 Kleingewinne von EUR 0,10 bis EUR 1.000,- pro Online-Quittung und Runde werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung bar ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist in der Online-Annahmestelle beträgt drei Jahre und beginnt frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung. Kleingewinne bis EUR 100 pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.

11.2.4 Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Online-Quittung werden vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft ausbezahlt.

11.2.5 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,- werden bei Online-Annahmestellen, die durch die Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist ausbezahlt.

11.2.6 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,- können, Hochgewinne über EUR 80.000,- werden jedenfalls über Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Online-Quittung über das Kunden-Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) zentral liquidiert.
Gibt der Inhaber innerhalb von vier Wochen der Gesellschaft Auszahlungsmodalitäten bekannt, überweist diese an die in der Gewinnanforderung samt angeschlossener Online-Quittung genannte Person oder an das genannte Konto mit schuldbefreiender Wirkung.
Wird zur Gewinneinlösung eine Gewinnanforderung samt beigelegter Quittung an die Gesellschaft übermittelt, wird nach Auszahlung der bisher erzielten Gewinne die Online-Quittung während der Restlaufzeit des Spielvertrages bei der Gesellschaft in Evidenz gehalten und werden weitere aus demselben Spielvertrag erzielte Gewinne nach Ablauf des Spielvertrages und allfälliger Reklamationsfristen gemäß den gewählten Auszahlungsmodalitäten in der Gewinnanforderung automatisch angewiesen.

11.2.7 Mehrere Kleingewinne gemäß Punkt 11.2.9 sowie Groß- und Hochgewinne gemäß Punkt 11.2.4 bis 11.2.6 werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausbezahlt.

11.2.8 Die Aufbewahrungsfrist für die beim Spielteilnehmer verbleibende Online-Quittung beträgt demnach höchstens drei Jahre nach Abschluss der Gewinnermittlung.

11.2.9 Mehrere Kleingewinne aus 2- bis 10-Runden-Spielverträgen, die über Online-Annahmestellen zustande gekommen sind, die insgesamt EUR 1.000,- übersteigen, werden in Online-Annahmestellen, die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), - ohne Verstreichen der vierwöchigen Reklamationsfrist, jedoch frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung - ausbezahlt.
Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Online-Quittung aus 2- bis 10-Runden-Spielverträgen werden jeweils nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist nach jener Runde, in der der Gewinn erzielt wurde, aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Online-Quittung oder gemäß Punkt 11.4 zur Auszahlung gebracht.

11.2.10 Ergibt die Abfrage der Online-Quittungsdaten, dass ein Gewinn nicht bzw. nicht im entsprechenden Rang vorliegt, so steht dem Teilnehmer eine Frist von vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung offen, um mit ausgefüllter Gewinnanforderung und im Falle der Online-Abwicklung beigelegter, mit dem Code versehener Online-Quittung bzw. im Falle der elektronischen Spielteilnahme unter Bekanntgabe der Quittungsnummer, schriftlich zu reklamieren (Gewinnreklamation mit Gewinnanforderungsschein). Nach Ablauf dieser Frist ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.

11.2.11 Gewinne, die dem Berechtigten nicht überwiesen werden konnten, können innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung mit ausgefülltem Gewinnanforderungsschein und beigelegter, mit dem Code versehener Quittung beim Kunden-Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) schriftlich angefordert werden (Auszahlungsreklamation mit Gewinnanforderungsschein). Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Gewinnanspruch.

11.3 Geltendmachung von Gewinnen bei Spielbeteiligungen auf elektronischem Weg

11.3.1 Die Geltendmachung von Gewinnen aus elektronischen Spielbeteiligungen erfolgt dergestalt, dass die erzielten Gewinne dem elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers direkt durch die Gesellschaft gutgeschrieben werden. Auszahlungen auf das elektronische Spielguthaben erfolgen durch Überweisung auf das vom Spielteilnehmer bekannt gegebene Bankkonto des Spielteilnehmers nach dessen Anforderung und auf Veranlassung durch die Gesellschaft auf dem hierfür vorgesehenen elektronischen Weg, jeweils mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft.

11.3.2 Gewinne bis zu EUR 1.000,-, die im Zuge der Spielteilnahme auf elektronischem Wege erzielt werden, werden dem elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Erzielte Gewinne ab EUR 1.000,10 werden unter analoger Anwendung der in den Punkten 11.2.4, 11.2.6, 11.2.7, 11.2.8 und 11.2.10 genannten Fristen und Reklamationsmöglichkeiten auf das vom Spielteilnehmer bekannt gegebene Bankkonto überwiesen.

11.4 Werden pro Spielvertrag mehrere Gewinne erzielt, so gilt als Voraussetzung für die Art der Auszahlung die Höhe der zusammengerechneten Gewinne.

11.5 Bei Hochgewinnen über EUR 80.000,- erfolgt auf Wunsch des Gewinners eine Betreuung und Information durch einen Vertreter der Gesellschaft.

11.6 Nach Ablauf der Frist in der Dauer von drei Jahren ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.

 

12. Haftung

12.1 Die Gesellschaft haftet dem Teilnehmer für alle Schäden, die von ihr nach Abschluss des Spielvertrages schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht werden.

12.2 Die Gesellschaft haftet nicht für Verschulden der Online-Annahmestellen, aller sonstigen mit der Übermittlung der Daten Beauftragter sowie der Betreiber der „EuroMillionen” in dem in die Poolung einbezogenen Ausland. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder sonstige Gründe verursacht werden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.

12.3 Die Online-Annahmestellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.4 Die Auswahl der Teilnahmemodalitäten an den gewünschten Veranstaltungen obliegt dem Teilnehmer. Die Gesellschaft und im Falle der Spielteilnahme über Online-Annahmestelle diese, sind nicht haftbar für eine Spielteilnahme, die nicht in der Absicht des Teilnehmers lag.

12.5 Der Teilnehmer trägt im Falle der Online-Spielabwicklung die Gefahr für die ordnungsgemäße Ausfolgung der Quittung, die Richtigkeit der Eintragungen auf dem Wettschein (Arbeitspapier) und deren Übereinstimmung mit den Daten der Quittung sowie die inhaltliche Richtigkeit der Quittung und die Aufbringung des Codes. Im Fall der Spielteilnahme auf elektronischem Weg trägt der Teilnehmer die Gefahr für das Einlangen der Daten sowie das Einlangen der zu Bestätigungszwecken vergebenen Quittungsnummer.

12.6 Die Gefahr für das Einlangen der Daten bei der Gesellschaft über die Online-Annahmestellen oder auf elektronischem Weg trägt ausschließlich der Teilnehmer. Die Haftung für nicht übermittelte oder aus anderen Verstößen gegen die Spielbedingungen nicht in die Einsatz- und Gewinnermittlung einbezogene Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Gesellschaft und die Online-Annahmestellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Teilnehmers bzw. Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.

13.3 Alle Ansprüche der Teilnehmer an den „EuroMillionen” gegen die Gesellschaft sowie gegen die Online-Annahmestellen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Gewinnermittlung der jeweiligen Runde gerichtlich geltend gemacht werden.

13.4 Gewinne aus Spielbeteiligungen im Inland, die nach Ablauf der genannten Frist von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung nicht behoben oder überwiesen werden konnten bzw. nicht reklamiert wurden, werden nach freiem Ermessen der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie die Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen; die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.

13.5 Soweit in diesen vorstehenden Spielbedingungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten im Übrigen die Spielbedingungen für elektronische Lotterien sowie die Ergänzungsspielbedingungen für die Abwicklung von Wettscheinspielen über elektronische Medien in der jeweils letztgültigen Fassung analog.

13.6 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 15.02.2021. Die bisher gültigen Spielbedingungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 15.02.2022. Die bisher gültigen Spielbedingungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

 

ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN

für die 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus”

Diese Ergänzungsspielbedingungen gelten für die obligatorische Teilnahme an der 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus”.

 

1. Beteiligung am „Österreich Bonus”

Der Spielteilnehmer nimmt mit seinen sämtlichen gespielten EuroMillionen Tipps an der Ziehung der 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus” teil.
Die Spielteilnahme am „Österreich Bonus” erfolgt für dieselbe Spieldauer, die auch für die Teilnahme an „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” gewählt wurde.

 

2. Rangermittlung „Österreich Bonus”

Aus sämtlichen an einer Runde teilnehmenden Tipps, wird durch eine elektronische Ziehung, dem Zufallsprinzip folgend, der gewinnende Tipp ermittelt.
Unter allen teilnehmenden Tipps wird jede Runde ein Gewinn in Höhe von EUR 100.000,- gezogen.
Die elektronische „Österreich Bonus” Ziehung findet jeweils Dienstag- und Freitag-Abend in Wien statt. Die Ziehung ist öffentlich und findet unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt.

 

3. Gewinnplan

Durchschnittlich 50 % der für die 2. Gewinnstufe geleisteten Wetteinsätze einer Runde zuzüglich der auf die von der Gesellschaft dotierten Tipps entfallenden Beträge werden als Gewinnsumme für die Dotierung des Gewinnranges in Höhe von EUR 100.000,- verwendet.
Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, den Gewinnrang bzw. allfällige Zusatzgewinne nach vorheriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren.
Werden in eine Runde weniger als 50 % der Wetteinsätze der Runde als Gewinn ausgeschüttet, so wird der Differenzbetrag dem „Österreich Bonus“ Gewinntopf zugeführt.
Werden in einer Runde mehr als 50 % der Wetteinsätze der Runde an Gewinnen ausbezahlt, so wird der Differenzbetrag dem „Österreich Bonus” Gewinntopf entnommen.
Die Gesellschaft garantiert die entsprechende Dotierung des Gewinntopfes. Alle Beträge die dem „Österreich Bonus” Gewinntopf zugeführt werden, fließen in den „Österreich Bonus” als Gewinne zurück.

 

4. Wetteinsätze

Für die Teilnahme am „Österreich Bonus” hat der Teilnehmer pro Runde und Tipp den Preis von EUR 0,30 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 0,2235 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von EUR 0,0765 zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 50 % des Wetteinsatzes pro Tipp.

 

5. Schlussbestimmungen

Neben diesen Ergänzungsspielbedingungen gelten die Spielbedingungen für die Teilnahme am „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” sofern anwendbar.
Diese Ergänzungsspielbedingungen werden nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 4.2.2020.