Verfügbar

ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN
Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus sowie Joker,
„EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“
und „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“
für die Abwicklung über „Lotterien App“

 

Diese Spielbedingungen gelten ab dem 30.10.2023.

 

1. Beteiligung

Die Beteiligung am Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus sowie Joker, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ und „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“ erfolgt über die von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) zur Verfügung gestellte „Lotterien App“.

 

2. Spielteilnahme

Die Eingabe bzw. Übermittlung der Tipps bzw. Spielvoraussagen durch den Spielteilnehmer erfolgt auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Der Spielteilnehmer hat vor Spielteilnahme die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte App auf seinem technischen Endgerät zu installieren und die erforderlichen variablen Parameter (z.B. Tippabgabeeinstellungen und Limits) festzulegen bzw. zu bestätigen.

3.2 Personen unter 18 Jahren sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen.

3.3 Vor Spielteilnahme hat der Spielteilnehmer eine Dotierung seines elektronischen Spielguthabens vorzunehmen, über das die Einsätze zu leisten sind und dem allfällig erzielte Gewinne bis zu EUR 1.000,00 gutgeschrieben werden.

3.3.1 Die Dotierung des elektronischen Spielguthabens erfolgt mittels elektronischem Prepaid-Bon, EuroBon, Kreditkarte oder Online Überweisung:
Die Gesellschaft legt verschiedene Nominalwerte des elektronischen Prepaid-Bons sowie des EuroBons fest, mit welchen das elektronische Spielguthaben dotiert werden kann. 
Die Dotierung mittels elektronischem Prepaid-Bon erfolgt dergestalt, dass der Spielteilnehmer nach Anforderung einen elektronisch erstellten Barcode auf seinem technischen Endgerät erhält, der in einer Online-Annahmestelle eingelesen wird und direkt zu einer Gutschrift auf dem elektronischen Spielguthaben führt. 
Hat ein Spielteilnehmer mindestens einmal sein elektronisches Spielguthaben mittels Prepaid-Bon oder EuroBon dotiert, so wird ihm zusätzlich die Möglichkeit zur Einzahlung mittels Kreditkarte und Online Überweisung freigeschalten. Diese Online Einzahlmöglichkeiten können maximal fünfmal hintereinander genützt werden. Danach ist die einmalige Dotierung mittels Prepaid-Bon oder EuroBon erforderlich, um wiederum bis zu fünfmal die Online Einzahlmöglichkeiten nutzen zu können. 
Nach erfolgter Dotierung können Einsätze zur Spielteilnahme vom elektronischen Spielguthaben geleistet werden. Der Spielteilnehmer kann das elektronische Spielguthaben pro Woche mit maximal EUR 100,00 bis zu einer Höchstgrenze von EUR 1.000,00 dotieren.

3.4 Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Spielteilnehmer ohne seinen Wiederherstellcode (das ist jener Code, der dem Spielteilnehmer bei Aktivierung der Spielmöglichkeit angezeigt wird und der dazu dient, das elektronische Spielguthaben sowie die elektronischen Quittungen zu übertragen bzw. wieder herzustellen) sein elektronisches Spielguthaben nicht übertragen bzw. wieder herstellen kann und das elektronische Spielguthaben daher ersatzlos verfällt.

 

4. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag

4.1 Wer entsprechend den Spielbedingungen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, den von der Gesellschaft festgesetzten Preis entrichtet und seine Tipps abgibt, ist zur Teilnahme an der Spielrunde berechtigt.

4.2 Bei einer Spielteilnahme wird keine Quittung ausgestellt und wird der Spielvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn das Anbot des Spielteilnehmers durch Setzung des jeweiligen Spielaktes auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg bei der Gesellschaft einlangt, durch Abbuchung des Spieleinsatzes vom elektronischen Spielguthaben des Spielteilnehmers angenommen wird, entsprechend gesichert und auswertbar ist. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag nicht zustande. Nach erfolgter Spielteilnahme erhält der Spielteilnehmer eine Bestätigung in der „Lotterien App“. Über die Spielteilnahme wird von der Gesellschaft für jeden Spielteilnehmer ein Transaktionsprotokoll geführt.

 

5. Auszahlungen

5.1 Sämtliche erzielten Kleingewinne bis EUR 1.000,00 werden dem elektronischen Spielguthaben gutgeschrieben.

5.2 Um Gewinne bzw. dotierte Beträge des elektronischen Spielguthabens ausbezahlt zu erhalten, erhält der Spielteilnehmer nach Anforderung über den auszuzahlenden Gewinn bzw. das auszuzahlende Spielguthaben über die „Lotterien App“ einen Barcode.

5.3 Kleingewinne bzw. dotierte Beträge bis insgesamt EUR 1.000,00 werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber des Barcodes bar ausbezahlt. Übersteigt das Guthaben des elektronischen Spielguthabens den Gesamtbetrag von EUR 1.000,00, so können Beträge und Teilbeträge davon nur nach Kontaktierung des Kunden-Service-Centers der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) ausbezahlt werden.

5.4 Großgewinne ab EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,00 werden bei Online-Annahmestellen, die durch die Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist an den Inhaber des Barcodes ausbezahlt.

5.5 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,00 können, Hochgewinne über EUR 80.000,00 werden jedenfalls über Gewinnanforderung sowie gegen Vorweis des Barcodes über das Kunden-Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) zentral liquidiert.

5.6 Die monatliche Auszahlung eines Annuitäten-Gewinnes erfolgt nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist gemäß Punkt 5.5 durch die Gesellschaft.
Verstirbt der Gewinner eines Gewinnes im ersten oder zweiten Gewinnrang vor der vollständigen Auszahlung seines Gewinnes, wird die restliche Gewinnsumme des verstorbenen Gewinners in einer Einmalzahlung gemäß den geltenden und anwendbaren erbrechtlichen Bestimmungen nach Einantwortung des oder der Erben durch das Verlassenschaftsgericht ausbezahlt.

5.7 Erzielte Gewinne bzw. im elektronischen Spielguthaben dotierte Beträge, die an den Berechtigten nicht ausbezahlt werden können, können binnen drei Jahren nachweislich bei der Gesellschaft reklamiert werden. Im Falle verspäteter Geltendmachung ist der Anspruch erloschen.

5.8 Im elektronischen Spielguthaben erliegende Gewinne sowie geleistete Dotierungen, die ohne weitere Spielteilnahme durch den Spielteilnehmer nach Ablauf einer Frist von maximal drei Jahren und nach fruchtloser Aufforderung des Spielteilnehmers über die „Lotterien App“, Gewinne und Akontierungen zu beheben, von diesem nicht reklamiert wurden bzw. nicht ausbezahlt werden konnten, werden von der Gesellschaft bzw. den in eine allfällige Poolung einbezogenen Gesellschaften zur Gänze für die Spielteilnehmer an den Ausspielungen verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist zur Erbringung der Leistung der Spielteilnehmer sowie die Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen; die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.

 

6. Haftung

6.1 Die Gesellschaft haftet den Spielteilnehmern für alle Schäden, die von ihr nach Abschluss des Spielvertrages grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

6.2 Die Gesellschaft haftet nicht für Verschulden aller sonstiger mit der Übermittlung der Daten Beauftragter. Ebenso haftet sie auch nicht für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder sonstige Gründe verursacht werden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.

6.3 Die Auswahl der Spiele obliegt dem Spielteilnehmer. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für eine Spielteilnahme, die nicht in der Absicht des Spielteilnehmers liegt.

6.4 Die Gefahr für das Einlangen der auf dem vorgesehenen elektronischen Weg übermittelten Daten bei der Gesellschaft trägt ausschließlich der Spielteilnehmer. Die Haftung für nicht übermittelte oder aus anderen Verstößen gegen die Spielbedingungen nicht ordnungsgemäß bei der Gesellschaft einlangenden Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.

 

7. Spielgeheimnis

7.1 Die Gesellschaft ist zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet. Insbesondere darf der Name des Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Soweit in den vorstehenden Ergänzungsspielbedingungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten im Übrigen die Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus sowie Joker, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ und “EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5” in der letztgültigen Fassung analog.

8.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) verlautbart und gelten ab 30.10.2023.