London Tube
London Tube preloader
London Tube preloader

Großartige Preise wurden verlost!

Von 22.05. bis 26.05.2024 konntest du eine Reise nach London für 2 Personen gewinnen.

Wir verlosten eine Reise nach London!

London Tube

Hast du von 22.05. bis 26.05.2024 bei unserer Slot London Tube insgesamt mindestens € 10* eingesetzt, hattest du die Chance auf großartige Preise! Das hat dich erwartet:

  • eine London Reise für 2 Personen im Wert von € 2.000 plus € 500 Taschengeld,
  • 10-mal je € 300 Amazon Gutscheine,
  • und 20-mal je € 100 Netflix Gutscheine.

Wir gratulieren allen Gewinner:innen!

Die teilnehmende Slot

Sortieren nach:

Gewinnspiel beendet? Macht nichts!

Auf win2day bleibt es trotzdem spannend, denn es warten viele aktuelle Gewinnspiele und Aktionen auf dich.

*Teilnahmebedingungen

Das „London Tube“ Gewinnspiel findet von 22.05.2024, 09:00 Uhr bis 26.05.2024, 23:59 Uhr statt. Unter allen Spielteilnehmer:innen, die in diesem Zeitraum auf win2day „London Tube“ um insgesamt mindestens € 10 spielen, werden am 27.05.2024 ein Reisegutschein für eine London Reise im Wert von € 2.000 plus € 500 Taschengeld, 10-mal Amazon Gutscheine im Wert von je € 300 und 20-mal Netflix Gutscheine im Wert von je € 100 verlost.  

Teilnahmeberechtigt sind alle Spielteilnehmer:innen, die im Aktionszeitraum insgesamt mindestens € 10 bei der Slot „London Tube“ eingesetzt haben. Höhere Einsätze als € 10 führen zu keiner erhöhten Gewinnchance. 

Die Gewinner:innen werden nach der Verlosung  per E-Mail verständigt. Alle Teilnehmer:innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Kontaktangaben selbst verantwortlich. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird über das Gewinnspiel kein Schriftverkehr geführt. Pro Spielteilnehmer:in ist nur ein Gewinn möglich. Gewinne werden nicht in bar abgelöst und sind nicht übertragbar.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur für registrierte win2day Userinnen und User möglich. Gesperrte und teilgesperrte User:innen sind von der Teilnahme ausgenommen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.